EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Nachfahren – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, so

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